Per 1. April 2016 wurde die geltende Tierarzneimittelverordnung (TAMV) durch den Bundesrat in Kraft gesetzt. Folgende wichtige Änderungen gelten deshalb ab sofort:
- Antibiotika, welche zur prophylaktischen Behandlung dienen, dürfen nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden (Bsp.: Trockensteller).
- Für die Humanmedizin kritische Antibiotika dürfen nicht mehr auf Vorrat abgegeben werden.
- Pro Nutztierart darf jeweils nur eine TAM-Vereinbarung abgeschlossen werden.
- Der Abschluss einer TAM-Vereinbarung darf nur mit Tierärztinnen und Tierärzten erfolgen, welche eine Weiterbildung als fachtechnisch verantwortliche/r Tierärtin/Tierarzt (FTVT) erfolgreich absolviert haben.
- Betriebsbesuche im Rahmen der TAM-Vereinbarung werden neu risikobasiert ein- bis viermal pro Jahr durchgeführt.
- Tierhaltende müssen die Funktionalität und die Hygiene der betriebseigenen technischen Anlagen vor und nach jeder Verabreichung von Arzneimittel-Vormischungen oder Fütterungsarzneimitteln zur oralen Gruppentherapie sicherstellen.
- Phenylbutazon darf bei Equiden mit Nutztierstatus nicht mehr eingesetzt werden.
Weitergehende Informationen bieten die Information des Kantons Bern oder unser Praxispersonal.